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15% Beratungskostenerstattung sichern!
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Die wichtigsten Informationen auf einen Blick
Sie sind in der Gesundheitsbranche tätig und möchten Ihren Patient:innen eine verlässliche Bezugsquelle bieten? Dann ist das Fairvital-Partnernetz genau dafür gedacht: Für Bestellungen der von Ihnen vermittelten Neukund:innen erhalten Sie 15 % Beratungskostenerstattung – auch bei Folgebestellungen, solange die Zuordnung besteht.
Anmeldung
Bitte registrieren Sie sich zunächst als Kund:in bei fairvital.com – eine Bestellung ist hierfür nicht erforderlich. Danach wechseln Sie im eingeloggten Zustand in den Partnerbereich und reichen dort Ihre Partneranfrage ein. Wir melden uns zeitnah per E-Mail bei Ihnen.
Partner-ID = Ihre Kundennummer
Nach Prüfung und Freigabe erhalten Sie Ihre Partner-ID (identisch mit Ihrer Kundennummer). Über diese ID werden die von Ihnen empfohlenen Patient:innen dauerhaft mit Ihrem Konto verknüpft. Zusätzlich erhalten Sie postalisch Ihr individualisiertes Fairvital-Partner-Starterpaket mit folgendem Inhalt:
- Persönliche Empfehlungsgutscheinkarten Die Karten (z. B. 10 St./A4) können Sie einfach ausschneiden, an Ihre Patient:innen weitergeben und bei Bedarf jederzeit erneut ausdrucken. Zur Zuordnung genügt es, den QR-Code zu scannen oder den Link aufzurufen und die Bestätigung vorzunehmen – anschließend ist der/die Patient:in dauerhaft Ihrem Partnerkonto zugeordnet.
- Bestellbogen für Patient:innen Zur erleichterten Übermittlung von Bestellungen – z. B. per Fax oder per E-Mail.
- Partner-Mappe inkl. Vitalstofffibel und Vertrag Alle Unterlagen zum Partnerprogramm kompakt und übersichtlich zusammengestellt.
- Aktueller Katalog Für einen schnellen Überblick über Sortiment und Highlights.
- Zum Schluss: ein kleines Dankeschön Als Zeichen unserer Wertschätzung – verbunden mit den besten Wünschen für eine erfolgreiche und langfristige Zusammenarbeit.
Den 25 % Sofort-Rabatt für Ihre eigenen Bestellungen haben wir bereits in Ihrem Kundenkonto hinterlegt.
Weiterempfehlung (inkl. 10 € Neukundenrabatt)
Ihre Patient:innen (Neukund:innen) erhalten bei der ersten Bestellung ein Goodie von 10 € Rabatt, wenn sie Ihre Partner-ID als Empfehlungsgutschein verwenden. Wichtig: Der Rabatt setzt bewusst einen Anreiz, damit die Zuordnung zuverlässig erfolgt – denn mit der Einlösung wird der/die Patient:in automatisch Ihrem Partnerkonto zugeordnet. Für die Zuordnung stehen mehrere Wege zur Verfügung:
- QR-Code scannen: Ihre Patient:innen scannen den QR-Code auf der Empfehlungsgutscheinkarte und gelangen direkt in den Shop.
- Über die URL: Alternativ nutzen sie den Link auf der Karte und werden in den Shop weitergeleitet.
- Code im Checkout: Im Bestellvorgang geben sie Ihre Partner-ID als „Experten-Vorteils-Code“ ein.
- Bestellung über Sie: Alternativ können Sie die Bestellung auch für Ihre Patient:innen über Ihren Partnerprogramm-Zugang aufgeben – per Fax, telefonisch oder per E-Mail.
Beratungskostenerstattung
Ihre Beratungskostenerstattung erhalten Sie bequem per quartalsweiser Überweisung:
15 % des Netto-Einkaufswerts aller Patient:innen, die über Ihre Partner-ID registriert sind (abzüglich möglicher Retouren und Stornos).
Zusätzlich können Sie die Umsätze Ihrer Patient:innen jederzeit im geschützten Partnerportal einsehen. Ihre Zugangsdaten entsprechen dem Login Ihres Kundenkontos.
FAQs – HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
1. Welches Werbematerial steht mir zur Verfügung?.
Sie können jederzeit kostenlose Kataloge, Neukundengutscheine und Partnernetz-Bestellscheine anfordern. Auf den Gutscheinen befindet sich ein Vorteilscode: Er gewährt dem Kunden einen Preisnachlass und verknüpft den Einkauf zugleich automatisch mit Ihrer Partnernetz-ID.
Neu: Auf Wunsch sind auch individuelle Gutscheine möglich (z. B. mit Gratisprodukt oder als Portogutschein). Sprechen Sie uns an.
2. Wer beantwortet produktspezifische und medizinische Fragen?
Bitte wenden Sie sich an unsere Beratungsabteilung (Telefon/E-Mail gemäß Partnerunterlagen bzw. Partnerbereich).
3. Ich benötige nähere Angaben zu den Inhaltsstoffen der Präparate.
Im Katalog sowie auf unserer Internetseite sind alle Inhaltsstoffe aufgeführt – einschließlich Zusatz- und Füllstoffe.
4. Meine Anschrift oder Bankverbindung hat sich geändert.
Bitte melden Sie Änderungen über Ihr Kundenkonto oder über den Partnerkontakt (gemäß Partnerunterlagen).
5. Wie werden die Kunden, die ich vermittelt habe, auf meine Partnernetz-ID registriert?
Eine Zuordnung ist ausschließlich bei Neukund:innen möglich. Sie erfolgt über QR-Code/URL, die Eingabe Ihrer Partner-ID als „Experten-Vorteils-Code“ oder indem Sie die Erstbestellung für Ihre Patient:innen über Ihren Partnerzugang aufgeben. Mit Einlösung des Empfehlungsgutscheins wird der/die Patient:in automatisch Ihrem Partnerkonto zugeordnet.
6. Bekomme ich Vergünstigungen auf meine eigenen Bestellungen?
Ja. Für Ihre eigenen Bestellungen erhalten Sie als Partner 25 % Sofort-Rabatt.
7. Ich habe eine eigene Homepage. Wie kann ich diese einbinden?
Im geschützten Onlinebereich können Sie Partnerlinks oder Banner erstellen und auf Ihrer Homepage einbinden. Neukunden, die darüber bestellen, werden automatisch Ihrer Partner-ID zugeordnet.
Einschränkungen: kein SEM/Brand-Bidding, keine rechtswidrigen Inhalte, keine iFrame-Einbindung, keine Kopie des Fairvital-Erscheinungsbildes, keine Domains mit dem Markennamen Fairvital.
8. Wie erhalte ich einen Überblick über die Umsätze meiner Kunden?
Im Partnerportal können Sie die Umsätze Ihrer zugeordneten Kund:innen in Echtzeit einsehen. Nach Quartalsende erhalten Sie zusätzlich eine detaillierte Umsatzübersicht mit der Abrechnung.
9. Wann erhalte ich die Beratungskostenerstattung?
Die Abrechnung erfolgt quartalsweise nach Quartalsende. Je nach Arbeitsaufkommen und Bearbeitungszeit kann die Zustellung/Überweisung einige Zeit in Anspruch nehmen – wir bemühen uns um eine möglichst schnelle Abwicklung.
PARTNERVERTRAG
1. Präambel
Fairvital ist Hersteller und Vertreiber von Nahrungsergänzungsmitteln und ermöglicht dem Partner, diese zu einem hohen Rabatt zu beziehen sowie für Beratung und Vermittlung von Neukunden eine Beratungskostenerstattung zu erhalten. Die Vertragsparteien beabsichtigen eine langfristige und erfolgreiche Zusammenarbeit. Der Nachweis von Neukunden liegt im wechselseitigen Interesse der Vertragsparteien; sie erkennen diesen als wesentliche Geschäftsgrundlage an.
2. Rechte und Pflichten des Partners
- Der Partner ist berechtigt, Endkunden an Fairvital zu vermitteln und hierbei beratende Leistungen gegenüber dem Endkunden zu erbringen (nachfolgend „Partnerkunden“).
- Der Partner ist nicht berechtigt, im Namen von Fairvital aufzutreten oder Willenserklärungen für Fairvital abzugeben. Der Partner ist nicht bevollmächtigt, für Fairvital zu handeln, und wird sämtliche Handlungen unterlassen, die den Anschein einer Bevollmächtigung (Anscheinsvollmacht) entstehen lassen könnten.
- Der Partner ist berechtigt, jederzeit auch Produkte vergleichbarer Art zu vertreiben.
- Leistungen aus der Freundschaftswerbungsregelung von Fairvital sind gegenüber dem Partner ausgeschlossen.
- Die Vertragsparteien sind sich einig, dass der Partner nicht im Sinne der §§ 84 ff. HGB als Handelsvertreter für Fairvital tätig wird und durch diesen Partnervertrag kein Arbeitsverhältnis mit Fairvital begründet wird.
- Sofern es sich um einen Neukunden handelt, wird der Endkunde dem Partner exklusiv zugeordnet, der den Endkunden als Erster Fairvital nachweist.
- Ein Anspruch auf nachträgliche Änderung der Zuordnung – die Grundlage für die Berechnung der Beratungskostenerstattung ist – besteht nicht. Besteht ein anderer Partner darauf, dass die vorherige Zuordnung offengelegt wird, erklärt der Partner bereits jetzt sein Einverständnis, dass sein Name dem anderen Partner, der den Kunden nachrangig nachgewiesen hat, zum Zweck der Beweisführung mitgeteilt werden darf.
- Bestandskunden von Fairvital werden einem Partner nicht nachträglich zugewiesen. Ein Bestandskunde ist ein Kunde, der mindestens zweimal kostenpflichtig bei Fairvital bestellt hat.
3. Vorteile für den Partner
3.1 Beratungskostenerstattung (15 %)
Der Partner erhält auf sämtliche direkt bei Fairvital erzielten Umsätze seiner Partnerkunden eine Beratungskostenerstattung in Höhe von 15 %. Umsätze, die Partnerkunden über andere Plattformen generieren (insbesondere eBay und Amazon), gelten nicht als durch den Partner erzielt und bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt.
Berechnung der Beratungskostenerstattung:
- Als Partnerkundenumsatz gilt der Umsatz, den die vom Partner nachgewiesenen Kunden erzielen, abzüglich Kundenretouren, vom Kunden genutzter Rabatte sowie Umsatzsteuer (Netto-Umsatz). Umsätze, die der Partner über sein eigenes Kundenkonto generiert, zählen ausdrücklich nicht hierzu.
- Der Anspruch auf Beratungskostenerstattung entsteht mit Zahlung des Endkunden und dem unwiderruflichen Zahlungseingang bei Fairvital.
- Macht der Endkunde von seinem Rückgaberecht Gebrauch, mindern Rückzahlungen von Fairvital den Partnerkundengesamtumsatz des Kalenderjahres, in dem die Rückzahlung erfolgt.
- Ein Anspruch des Partners auf Vorschuss besteht nicht.
- Der Anspruch auf Auszahlung der Beratungskostenerstattung kann nicht abgetreten werden. Der Partner kann Fairvital jedoch schriftlich anweisen, die Beratungskostenerstattung an einen Dritten auszukehren.
- Die Abrechnung der Beratungskostenerstattung erfolgt quartalsweise zum letzten Werktag des Quartals. Die Auszahlung erfolgt bis zu 8 Wochen nach Quartalsende. Einwendungen gegen die Berechnung sind binnen 4 Wochen nach Mitteilung der Abrechnung schriftlich bei Fairvital einzureichen; andernfalls gilt die Abrechnung als anerkannt und Einwendungen sind ausgeschlossen.
3.2 Rabatt (eigene Bestellungen)
Der Partner erhält einen Rabatt von 25 % auf den regulären Preis für eigene Bestellungen (Kundenkonto des Partners). Rabatte, die Privatkunden im Rahmen von Werbeaktionen in Anspruch nehmen können, kann der Partner nicht nutzen.
Alternativ kann der Partner einen Rabatt von 10 % auf den regulären Preis für eigene Bestellungen (Kundenkonto des Partners) wählen. Bei einem Rabatt von 10 % besteht weiterhin die Möglichkeit, Endkundengutscheine einzulösen. Ein nachträglicher Wechsel der
4. Verhältnis zum Endkunden
- Die vermittelten Verträge kommen ausschließlich zwischen dem Endkunden und Fairvital zustande.
- Gegenüber dem Endkunden tritt der Partner ausschließlich als Vermittler auf. Der Partner stellt dabei klar, dass er nicht bevollmächtigt ist, für Fairvital zu handeln, und verhält sich so, dass eine Anscheinsvollmacht ausgeschlossen ist.
- Fairvital behält sich vor, vom Partner vermittelte Endkunden abzulehnen. Ein Kontrahierungszwang besteht ausdrücklich nicht. Aus Datenschutzgründen hat der Partner keinen Anspruch auf eine Begründung der Ablehnung.
- Fairvital ist verpflichtet, die vom Partner vermittelten Endkundenverträge nach den vorstehenden Maßgaben nach bestem Wissen und Gewissen zeitnah zu erfüllen.
- Die Teilnahme am Partnerprogramm führt nicht dazu, dass Fairvital-Kunden zu Kunden des Partners werden.
5. Auftreten des Partners gegenüber Dritten
- Fairvital ist jederzeit berechtigt, den Partner darauf hinzuweisen, dass insbesondere der Internetauftritt des Partners – aber auch dessen Auftreten gegenüber Endkunden – den Anforderungen von Fairvital nicht genügt.
- In einem solchen Fall kann Fairvital den Partner auffordern, sein Verhalten oder seinen Internetauftritt unverzüglich anzupassen. Die Umsetzung hat unverzüglich, spätestens jedoch binnen 3 Wochen nach Zugang der Aufforderung zu erfolgen. Kommt der Partner der Aufforderung nicht nach, ist Fairvital zur fristlosen Kündigung berechtigt.
- Als nicht den Anforderungen von Fairvital genügend gelten insbesondere Internetauftritte mit folgenden Inhalten bzw. Eigenschaften:
- Internetseiten, die sexuelle oder obszöne Inhalte bewerben oder enthalten
- Internetseiten, die Gewalt verherrlichen oder gewalttätige Inhalte aufweisen
- Internetseiten, die falsche, irreführende, diffamierende oder verleumderische Inhalte bewerben oder enthalten
- Internetseiten, die hassgeprägte, belästigende, schädliche, die Privatsphäre verletzende, missbräuchliche oder diskriminierende Inhalte bzw. Handlungen bewerben oder enthalten (einschließlich Diskriminierung aufgrund ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Orientierung oder Alter)
- Internetseiten, die rechtswidrige Handlungen bewerben oder ausführen
- Internetseiten, die Marken von Fairvital in einem Domain-Namen, Subdomain-Namen, Tag, einer Partner-ID, einem Nutzernamen, Gruppennamen oder einem sonstigen Identifikator auf einer Social-Media-Plattform enthalten
- Internetseiten, die sonstige geistige Eigentumsrechte verletzen
- Internetseiten, die dem Image von Fairvital abträglich sind
- Jegliche Internetaktivitäten mit Bezug zu SEA, SEO, SEM (Suchmaschinenanzeigen, Suchmaschinenoptimierung, Suchmaschinenmarketing)
- Internetseiten, die die Markenrechte von Fairvital beeinträchtigen
- Internetseiten mit vergleichender Werbung
6. Kündigung
- Der Vertrag kann ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderhalbjahres gekündigt werden.Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Als wichtige Gründe für eine fristlose Kündigung gelten insbesondere:
- Anzeigen des Partners auf Internetportalen oder in Suchmaschinen jedweder Art, die den Namen „Fairvital“ nutzen, Markenrechte Fairvitals verletzen oder mit Links zu den Internetseiten von Fairvital verknüpft sind
- Jegliche Aktivitäten des Partners in den Bereichen SEM, SEA und SEO, die mit dem Namen oder der Marke Fairvital verknüpft sind oder Markenrechte Fairvitals berühren
- rechtswidrige oder diskriminierende Inhalte des Internetauftritts des Partners
- Einbindung der gesamten Webseite von Fairvital durch den Partner
- Nachahmung oder Kopie des Erscheinungsbildes von Fairvital, z. B. unberechtigte Nutzung der Wort- und Bildmarke Fairvital
- Reservierung oder Nutzung von Domains, die den Namen „Fairvital“ enthalten
- unangemessenes Auftreten des Partners in sozialen Netzwerken oder im Internet in Verbindung mit der Marke Fairvital › wiederholte Freundschaftswerbungsversuche durch den Partner
- Nutzung von Fairvital-eigenen Produktbeschreibungen und Texten
- Angebote von Fairvital-Produkten durch den Partner auf Verkaufsplattformen (z. B. Amazon, eBay)
- Verlinkung der Homepage von Fairvital ohne vorherige Zustimmung von Fairvital
- Im Falle einer fristgerechten oder fristlosen Kündigung ist Fairvital berechtigt, 50 % der nach Ausspruch der Kündigung anfallenden Beratungskostenerstattungen für 6 Monate einzubehalten und diese gegebenenfalls mit Retouren der Partnerkunden des betreffenden Partners zu verrechnen. Nach Ablauf dieser Frist wird die verbleibende Beratungskostenerstattung an den ehemaligen Partner ausgezahlt.
- Der Vertrag endet ohne Kündigung, wenn der Partner seine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit einstellt.
- Der Vertrag endet ohne Kündigung, wenn der Partner Fairvital für 18 Monate keinen Neukunden mehr nachgewiesen hat.
7. Regelungen zur Datenverarbeitung
a) Geltungsbereich / Definitionen
- Dieser Abschnitt regelt Rechte und Pflichten des Partners und von Fairvital im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Auftragsabwicklung.
- Die Regelungen gelten für alle Tätigkeiten, bei denen Mitarbeitende der Vertragsparteien personenbezogene Daten verarbeiten, die von einer Vertragspartei bereitgestellt werden.
- Begriffe sind entsprechend der Definitionen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu verstehen. Soweit Erklärungen „schriftlich“ abzugeben sind, gilt die Schriftform nach § 126 BGB.
b) Art und Zweck der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zum Zweck der Abwicklung des Partnerprogramms, insbesondere zur Zuordnung von Partnerkunden, zur Abrechnung der Beratungskostenerstattung sowie zur Durchführung von Bestellungen und der damit verbundenen Kommunikation.
c) Art der Verarbeitung
Die Verarbeitung kann insbesondere folgende Vorgänge umfassen: Erheben, Erfassen, Organisation, Ordnen, Speicherung, Anpassung oder Veränderung, Auslesen, Abfragen, Verwendung, Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, Abgleich oder Verknüpfung, Einschränkung, Löschen oder Vernichtung von Daten.
d) Berichtigung, Löschung und Sperrung
Soweit erforderlich, sind Daten zu berichtigen, zu löschen oder zu sperren; gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
e) Umsetzung von Berichtigung/Löschung/Sperrung
Im Rahmen des Auftrags verarbeitet der Partner Daten nur entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen oder nach Weisung von Fairvital und wird Daten entsprechend berichtigen, löschen oder sperren.
f) Rechte und Pflichten des Partners
- Der Partner bestätigt, dass ihm die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften bekannt sind, er die Grundsätze ordnungsgemäßer Datenverarbeitung beachtet und die Vertraulichkeit der Daten strikt wahrt.
- Für die Beurteilung der Zulässigkeit der beauftragten Verarbeitung sowie für die Wahrung der Betroffenenrechte ist allein der Partner verantwortlich.
- Der Partner ist allein verantwortlich für Einholung und Aufbewahrung der Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden. Diese Einwilligung hat er Fairvital unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.
- Der Partner erteilt Aufträge, Teilaufträge oder Weisungen dokumentiert. In Eilfällen können Weisungen mündlich erfolgen; solche Weisungen bestätigt der Partner unverzüglich dokumentiert.
- Der Partner informiert Fairvital unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Prüfung der Auftragsergebnisse feststellt.
- Der Partner bewahrt über alle ihm durch die Zusammenarbeit mit Fairvital bekannt gewordenen Endkundendaten absolutes Stillschweigen und ist sich der diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen bewusst.
8. Geheimhaltung
Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Verschwiegenheit – auch nach Beendigung des Vertrages. Diese Verpflichtung bezieht sich auf sämtliche Informationen, die den Vertragsparteien im Rahmen der Partnerschaft bekannt werden.
9. Änderungen und Anpassungen
- Fairvital ist berechtigt, die Prozentsätze der Beratungskostenerstattung durch einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Quartals zu ändern. Einer Begründung bedarf es hierfür nicht. Eine Anpassung kann insbesondere erforderlich werden, wenn sich Werbekosten deutlich erhöhen. Der Partner erkennt an, dass Werbung auch ihm zugutekommt und er sich gegebenenfalls in Form eines Werbekostenzuschusses durch eine Verringerung des Beratungskostenprozentsatzes beteiligt.
- Der Partner ist berechtigt, im Fall einer solchen Änderung den Vertrag außerordentlich fristgerecht zu kündigen. Während der Kündigungsfrist gelten die vor der Änderung maßgeblichen Prozentsätze der Beratungskostenerstattung fort.
10. Abschließende Regelungen
- Schadensersatzansprüche gegen Fairvital sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Gesetzlich zwingende Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
- Der Partnervertrag beginnt mit der Zusendung der Partnernummer an den Partner.
- Der Partnervertrag endet ohne Kündigung mit dem Tod des Partners. Der Anspruch auf Auszahlung der bis dahin angefallenen Beratungskostenerstattung geht auf den Rechtsnachfolger über.
- Fairvital stellt Nahrungsergänzungsmittel her und vertreibt diese. Sie sind rechtlich als Lebensmittel anzusehen. Es handelt sich weder um Medikamente noch um Heil- oder Hilfsmittel oder Medizinprodukte. Daher sind die §§ 299a ff. StGB nach Auffassung von Fairvital nicht einschlägig. Fairvital übernimmt hierfür jedoch weder Garantie noch Haftung, insbesondere nicht für etwaige Gesetzesänderungen oder Änderungen von Verordnungen oder Richtlinien, die zu einer anderen Beurteilung führen könnten.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
- An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Entsprechendes gilt für den Fall, dass der Vertrag lückenhaft ist.
- Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Werden Sie jetzt Fairvital-Partner und profitieren Sie von einer verlässlichen Zusammenarbeit, attraktiven Vorteilen und langfristiger Perspektive.
Die wichtigsten Informationen auf einen Blick
Sie sind in der Gesundheitsbranche tätig und möchten Ihren Patient:innen eine verlässliche Bezugsquelle bieten? Dann ist das Fairvital-Partnernetz genau dafür gedacht: Für Bestellungen der von Ihnen vermittelten Neukund:innen erhalten Sie 15 % Beratungskostenerstattung – auch bei Folgebestellungen, solange die Zuordnung besteht.
Anmeldung
Bitte registrieren Sie sich zunächst als Kund:in bei fairvital.com – eine Bestellung ist hierfür nicht erforderlich. Danach wechseln Sie im eingeloggten Zustand in den Partnerbereich und reichen dort Ihre Partneranfrage ein. Wir melden uns zeitnah per E-Mail bei Ihnen.
Partner-ID = Ihre Kundennummer
Nach Prüfung und Freigabe erhalten Sie Ihre Partner-ID (identisch mit Ihrer Kundennummer). Über diese ID werden die von Ihnen empfohlenen Patient:innen dauerhaft mit Ihrem Konto verknüpft. Zusätzlich erhalten Sie postalisch Ihr individualisiertes Fairvital-Partner-Starterpaket mit folgendem Inhalt:
- Persönliche Empfehlungsgutscheinkarten Die Karten (z. B. 10 St./A4) können Sie einfach ausschneiden, an Ihre Patient:innen weitergeben und bei Bedarf jederzeit erneut ausdrucken. Zur Zuordnung genügt es, den QR-Code zu scannen oder den Link aufzurufen und die Bestätigung vorzunehmen – anschließend ist der/die Patient:in dauerhaft Ihrem Partnerkonto zugeordnet.
- Bestellbogen für Patient:innen Zur erleichterten Übermittlung von Bestellungen – z. B. per Fax oder per E-Mail.
- Partner-Mappe inkl. Vitalstofffibel und Vertrag Alle Unterlagen zum Partnerprogramm kompakt und übersichtlich zusammengestellt.
- Aktueller Katalog Für einen schnellen Überblick über Sortiment und Highlights.
- Zum Schluss: ein kleines Dankeschön Als Zeichen unserer Wertschätzung – verbunden mit den besten Wünschen für eine erfolgreiche und langfristige Zusammenarbeit.
Den 25 % Sofort-Rabatt für Ihre eigenen Bestellungen haben wir bereits in Ihrem Kundenkonto hinterlegt.
Weiterempfehlung (inkl. 10 € Neukundenrabatt)
Ihre Patient:innen (Neukund:innen) erhalten bei der ersten Bestellung ein Goodie von 10 € Rabatt, wenn sie Ihre Partner-ID als Empfehlungsgutschein verwenden. Wichtig: Der Rabatt setzt bewusst einen Anreiz, damit die Zuordnung zuverlässig erfolgt – denn mit der Einlösung wird der/die Patient:in automatisch Ihrem Partnerkonto zugeordnet. Für die Zuordnung stehen mehrere Wege zur Verfügung:
- QR-Code scannen: Ihre Patient:innen scannen den QR-Code auf der Empfehlungsgutscheinkarte und gelangen direkt in den Shop.
- Über die URL: Alternativ nutzen sie den Link auf der Karte und werden in den Shop weitergeleitet.
- Code im Checkout: Im Bestellvorgang geben sie Ihre Partner-ID als „Experten-Vorteils-Code“ ein.
- Bestellung über Sie: Alternativ können Sie die Bestellung auch für Ihre Patient:innen über Ihren Partnerprogramm-Zugang aufgeben – per Fax, telefonisch oder per E-Mail.
Beratungskostenerstattung
Ihre Beratungskostenerstattung erhalten Sie bequem per quartalsweiser Überweisung:
15 % des Netto-Einkaufswerts aller Patient:innen, die über Ihre Partner-ID registriert sind (abzüglich möglicher Retouren und Stornos).
Zusätzlich können Sie die Umsätze Ihrer Patient:innen jederzeit im geschützten Partnerportal einsehen. Ihre Zugangsdaten entsprechen dem Login Ihres Kundenkontos.
FAQs – HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
1. Welches Werbematerial steht mir zur Verfügung?.
Sie können jederzeit kostenlose Kataloge, Neukundengutscheine und Partnernetz-Bestellscheine anfordern. Auf den Gutscheinen befindet sich ein Vorteilscode: Er gewährt dem Kunden einen Preisnachlass und verknüpft den Einkauf zugleich automatisch mit Ihrer Partnernetz-ID.
Neu: Auf Wunsch sind auch individuelle Gutscheine möglich (z. B. mit Gratisprodukt oder als Portogutschein). Sprechen Sie uns an.
2. Wer beantwortet produktspezifische und medizinische Fragen?
Bitte wenden Sie sich an unsere Beratungsabteilung (Telefon/E-Mail gemäß Partnerunterlagen bzw. Partnerbereich).
3. Ich benötige nähere Angaben zu den Inhaltsstoffen der Präparate.
Im Katalog sowie auf unserer Internetseite sind alle Inhaltsstoffe aufgeführt – einschließlich Zusatz- und Füllstoffe.
4. Meine Anschrift oder Bankverbindung hat sich geändert.
Bitte melden Sie Änderungen über Ihr Kundenkonto oder über den Partnerkontakt (gemäß Partnerunterlagen).
5. Wie werden die Kunden, die ich vermittelt habe, auf meine Partnernetz-ID registriert?
Eine Zuordnung ist ausschließlich bei Neukund:innen möglich. Sie erfolgt über QR-Code/URL, die Eingabe Ihrer Partner-ID als „Experten-Vorteils-Code“ oder indem Sie die Erstbestellung für Ihre Patient:innen über Ihren Partnerzugang aufgeben. Mit Einlösung des Empfehlungsgutscheins wird der/die Patient:in automatisch Ihrem Partnerkonto zugeordnet.
6. Bekomme ich Vergünstigungen auf meine eigenen Bestellungen?
Ja. Für Ihre eigenen Bestellungen erhalten Sie als Partner 25 % Sofort-Rabatt.
7. Ich habe eine eigene Homepage. Wie kann ich diese einbinden?
Im geschützten Onlinebereich können Sie Partnerlinks oder Banner erstellen und auf Ihrer Homepage einbinden. Neukunden, die darüber bestellen, werden automatisch Ihrer Partner-ID zugeordnet.
Einschränkungen: kein SEM/Brand-Bidding, keine rechtswidrigen Inhalte, keine iFrame-Einbindung, keine Kopie des Fairvital-Erscheinungsbildes, keine Domains mit dem Markennamen Fairvital.
8. Wie erhalte ich einen Überblick über die Umsätze meiner Kunden?
Im Partnerportal können Sie die Umsätze Ihrer zugeordneten Kund:innen in Echtzeit einsehen. Nach Quartalsende erhalten Sie zusätzlich eine detaillierte Umsatzübersicht mit der Abrechnung.
9. Wann erhalte ich die Beratungskostenerstattung?
Die Abrechnung erfolgt quartalsweise nach Quartalsende. Je nach Arbeitsaufkommen und Bearbeitungszeit kann die Zustellung/Überweisung einige Zeit in Anspruch nehmen – wir bemühen uns um eine möglichst schnelle Abwicklung.
PARTNERVERTRAG
1. Präambel
Fairvital ist Hersteller und Vertreiber von Nahrungsergänzungsmitteln und ermöglicht dem Partner, diese zu einem hohen Rabatt zu beziehen sowie für Beratung und Vermittlung von Neukunden eine Beratungskostenerstattung zu erhalten. Die Vertragsparteien beabsichtigen eine langfristige und erfolgreiche Zusammenarbeit. Der Nachweis von Neukunden liegt im wechselseitigen Interesse der Vertragsparteien; sie erkennen diesen als wesentliche Geschäftsgrundlage an.
2. Rechte und Pflichten des Partners
- Der Partner ist berechtigt, Endkunden an Fairvital zu vermitteln und hierbei beratende Leistungen gegenüber dem Endkunden zu erbringen (nachfolgend „Partnerkunden“).
- Der Partner ist nicht berechtigt, im Namen von Fairvital aufzutreten oder Willenserklärungen für Fairvital abzugeben. Der Partner ist nicht bevollmächtigt, für Fairvital zu handeln, und wird sämtliche Handlungen unterlassen, die den Anschein einer Bevollmächtigung (Anscheinsvollmacht) entstehen lassen könnten.
- Der Partner ist berechtigt, jederzeit auch Produkte vergleichbarer Art zu vertreiben.
- Leistungen aus der Freundschaftswerbungsregelung von Fairvital sind gegenüber dem Partner ausgeschlossen.
- Die Vertragsparteien sind sich einig, dass der Partner nicht im Sinne der §§ 84 ff. HGB als Handelsvertreter für Fairvital tätig wird und durch diesen Partnervertrag kein Arbeitsverhältnis mit Fairvital begründet wird.
- Sofern es sich um einen Neukunden handelt, wird der Endkunde dem Partner exklusiv zugeordnet, der den Endkunden als Erster Fairvital nachweist.
- Ein Anspruch auf nachträgliche Änderung der Zuordnung – die Grundlage für die Berechnung der Beratungskostenerstattung ist – besteht nicht. Besteht ein anderer Partner darauf, dass die vorherige Zuordnung offengelegt wird, erklärt der Partner bereits jetzt sein Einverständnis, dass sein Name dem anderen Partner, der den Kunden nachrangig nachgewiesen hat, zum Zweck der Beweisführung mitgeteilt werden darf.
- Bestandskunden von Fairvital werden einem Partner nicht nachträglich zugewiesen. Ein Bestandskunde ist ein Kunde, der mindestens zweimal kostenpflichtig bei Fairvital bestellt hat.
3. Vorteile für den Partner
3.1 Beratungskostenerstattung (15 %)
Der Partner erhält auf sämtliche direkt bei Fairvital erzielten Umsätze seiner Partnerkunden eine Beratungskostenerstattung in Höhe von 15 %. Umsätze, die Partnerkunden über andere Plattformen generieren (insbesondere eBay und Amazon), gelten nicht als durch den Partner erzielt und bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt.
Berechnung der Beratungskostenerstattung:
- Als Partnerkundenumsatz gilt der Umsatz, den die vom Partner nachgewiesenen Kunden erzielen, abzüglich Kundenretouren, vom Kunden genutzter Rabatte sowie Umsatzsteuer (Netto-Umsatz). Umsätze, die der Partner über sein eigenes Kundenkonto generiert, zählen ausdrücklich nicht hierzu.
- Der Anspruch auf Beratungskostenerstattung entsteht mit Zahlung des Endkunden und dem unwiderruflichen Zahlungseingang bei Fairvital.
- Macht der Endkunde von seinem Rückgaberecht Gebrauch, mindern Rückzahlungen von Fairvital den Partnerkundengesamtumsatz des Kalenderjahres, in dem die Rückzahlung erfolgt.
- Ein Anspruch des Partners auf Vorschuss besteht nicht.
- Der Anspruch auf Auszahlung der Beratungskostenerstattung kann nicht abgetreten werden. Der Partner kann Fairvital jedoch schriftlich anweisen, die Beratungskostenerstattung an einen Dritten auszukehren.
- Die Abrechnung der Beratungskostenerstattung erfolgt quartalsweise zum letzten Werktag des Quartals. Die Auszahlung erfolgt bis zu 8 Wochen nach Quartalsende. Einwendungen gegen die Berechnung sind binnen 4 Wochen nach Mitteilung der Abrechnung schriftlich bei Fairvital einzureichen; andernfalls gilt die Abrechnung als anerkannt und Einwendungen sind ausgeschlossen.
3.2 Rabatt (eigene Bestellungen)
Der Partner erhält einen Rabatt von 25 % auf den regulären Preis für eigene Bestellungen (Kundenkonto des Partners). Rabatte, die Privatkunden im Rahmen von Werbeaktionen in Anspruch nehmen können, kann der Partner nicht nutzen.
Alternativ kann der Partner einen Rabatt von 10 % auf den regulären Preis für eigene Bestellungen (Kundenkonto des Partners) wählen. Bei einem Rabatt von 10 % besteht weiterhin die Möglichkeit, Endkundengutscheine einzulösen. Ein nachträglicher Wechsel der
4. Verhältnis zum Endkunden
- Die vermittelten Verträge kommen ausschließlich zwischen dem Endkunden und Fairvital zustande.
- Gegenüber dem Endkunden tritt der Partner ausschließlich als Vermittler auf. Der Partner stellt dabei klar, dass er nicht bevollmächtigt ist, für Fairvital zu handeln, und verhält sich so, dass eine Anscheinsvollmacht ausgeschlossen ist.
- Fairvital behält sich vor, vom Partner vermittelte Endkunden abzulehnen. Ein Kontrahierungszwang besteht ausdrücklich nicht. Aus Datenschutzgründen hat der Partner keinen Anspruch auf eine Begründung der Ablehnung.
- Fairvital ist verpflichtet, die vom Partner vermittelten Endkundenverträge nach den vorstehenden Maßgaben nach bestem Wissen und Gewissen zeitnah zu erfüllen.
- Die Teilnahme am Partnerprogramm führt nicht dazu, dass Fairvital-Kunden zu Kunden des Partners werden.
5. Auftreten des Partners gegenüber Dritten
- Fairvital ist jederzeit berechtigt, den Partner darauf hinzuweisen, dass insbesondere der Internetauftritt des Partners – aber auch dessen Auftreten gegenüber Endkunden – den Anforderungen von Fairvital nicht genügt.
- In einem solchen Fall kann Fairvital den Partner auffordern, sein Verhalten oder seinen Internetauftritt unverzüglich anzupassen. Die Umsetzung hat unverzüglich, spätestens jedoch binnen 3 Wochen nach Zugang der Aufforderung zu erfolgen. Kommt der Partner der Aufforderung nicht nach, ist Fairvital zur fristlosen Kündigung berechtigt.
- Als nicht den Anforderungen von Fairvital genügend gelten insbesondere Internetauftritte mit folgenden Inhalten bzw. Eigenschaften:
- Internetseiten, die sexuelle oder obszöne Inhalte bewerben oder enthalten
- Internetseiten, die Gewalt verherrlichen oder gewalttätige Inhalte aufweisen
- Internetseiten, die falsche, irreführende, diffamierende oder verleumderische Inhalte bewerben oder enthalten
- Internetseiten, die hassgeprägte, belästigende, schädliche, die Privatsphäre verletzende, missbräuchliche oder diskriminierende Inhalte bzw. Handlungen bewerben oder enthalten (einschließlich Diskriminierung aufgrund ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Orientierung oder Alter)
- Internetseiten, die rechtswidrige Handlungen bewerben oder ausführen
- Internetseiten, die Marken von Fairvital in einem Domain-Namen, Subdomain-Namen, Tag, einer Partner-ID, einem Nutzernamen, Gruppennamen oder einem sonstigen Identifikator auf einer Social-Media-Plattform enthalten
- Internetseiten, die sonstige geistige Eigentumsrechte verletzen
- Internetseiten, die dem Image von Fairvital abträglich sind
- Jegliche Internetaktivitäten mit Bezug zu SEA, SEO, SEM (Suchmaschinenanzeigen, Suchmaschinenoptimierung, Suchmaschinenmarketing)
- Internetseiten, die die Markenrechte von Fairvital beeinträchtigen
- Internetseiten mit vergleichender Werbung
6. Kündigung
- Der Vertrag kann ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderhalbjahres gekündigt werden.Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Als wichtige Gründe für eine fristlose Kündigung gelten insbesondere:
- Anzeigen des Partners auf Internetportalen oder in Suchmaschinen jedweder Art, die den Namen „Fairvital“ nutzen, Markenrechte Fairvitals verletzen oder mit Links zu den Internetseiten von Fairvital verknüpft sind
- Jegliche Aktivitäten des Partners in den Bereichen SEM, SEA und SEO, die mit dem Namen oder der Marke Fairvital verknüpft sind oder Markenrechte Fairvitals berühren
- rechtswidrige oder diskriminierende Inhalte des Internetauftritts des Partners
- Einbindung der gesamten Webseite von Fairvital durch den Partner
- Nachahmung oder Kopie des Erscheinungsbildes von Fairvital, z. B. unberechtigte Nutzung der Wort- und Bildmarke Fairvital
- Reservierung oder Nutzung von Domains, die den Namen „Fairvital“ enthalten
- unangemessenes Auftreten des Partners in sozialen Netzwerken oder im Internet in Verbindung mit der Marke Fairvital › wiederholte Freundschaftswerbungsversuche durch den Partner
- Nutzung von Fairvital-eigenen Produktbeschreibungen und Texten
- Angebote von Fairvital-Produkten durch den Partner auf Verkaufsplattformen (z. B. Amazon, eBay)
- Verlinkung der Homepage von Fairvital ohne vorherige Zustimmung von Fairvital
- Im Falle einer fristgerechten oder fristlosen Kündigung ist Fairvital berechtigt, 50 % der nach Ausspruch der Kündigung anfallenden Beratungskostenerstattungen für 6 Monate einzubehalten und diese gegebenenfalls mit Retouren der Partnerkunden des betreffenden Partners zu verrechnen. Nach Ablauf dieser Frist wird die verbleibende Beratungskostenerstattung an den ehemaligen Partner ausgezahlt.
- Der Vertrag endet ohne Kündigung, wenn der Partner seine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit einstellt.
- Der Vertrag endet ohne Kündigung, wenn der Partner Fairvital für 18 Monate keinen Neukunden mehr nachgewiesen hat.
7. Regelungen zur Datenverarbeitung
a) Geltungsbereich / Definitionen
- Dieser Abschnitt regelt Rechte und Pflichten des Partners und von Fairvital im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Auftragsabwicklung.
- Die Regelungen gelten für alle Tätigkeiten, bei denen Mitarbeitende der Vertragsparteien personenbezogene Daten verarbeiten, die von einer Vertragspartei bereitgestellt werden.
- Begriffe sind entsprechend der Definitionen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu verstehen. Soweit Erklärungen „schriftlich“ abzugeben sind, gilt die Schriftform nach § 126 BGB.
b) Art und Zweck der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zum Zweck der Abwicklung des Partnerprogramms, insbesondere zur Zuordnung von Partnerkunden, zur Abrechnung der Beratungskostenerstattung sowie zur Durchführung von Bestellungen und der damit verbundenen Kommunikation.
c) Art der Verarbeitung
Die Verarbeitung kann insbesondere folgende Vorgänge umfassen: Erheben, Erfassen, Organisation, Ordnen, Speicherung, Anpassung oder Veränderung, Auslesen, Abfragen, Verwendung, Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, Abgleich oder Verknüpfung, Einschränkung, Löschen oder Vernichtung von Daten.
d) Berichtigung, Löschung und Sperrung
Soweit erforderlich, sind Daten zu berichtigen, zu löschen oder zu sperren; gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
e) Umsetzung von Berichtigung/Löschung/Sperrung
Im Rahmen des Auftrags verarbeitet der Partner Daten nur entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen oder nach Weisung von Fairvital und wird Daten entsprechend berichtigen, löschen oder sperren.
f) Rechte und Pflichten des Partners
- Der Partner bestätigt, dass ihm die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften bekannt sind, er die Grundsätze ordnungsgemäßer Datenverarbeitung beachtet und die Vertraulichkeit der Daten strikt wahrt.
- Für die Beurteilung der Zulässigkeit der beauftragten Verarbeitung sowie für die Wahrung der Betroffenenrechte ist allein der Partner verantwortlich.
- Der Partner ist allein verantwortlich für Einholung und Aufbewahrung der Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden. Diese Einwilligung hat er Fairvital unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.
- Der Partner erteilt Aufträge, Teilaufträge oder Weisungen dokumentiert. In Eilfällen können Weisungen mündlich erfolgen; solche Weisungen bestätigt der Partner unverzüglich dokumentiert.
- Der Partner informiert Fairvital unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Prüfung der Auftragsergebnisse feststellt.
- Der Partner bewahrt über alle ihm durch die Zusammenarbeit mit Fairvital bekannt gewordenen Endkundendaten absolutes Stillschweigen und ist sich der diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen bewusst.
8. Geheimhaltung
Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Verschwiegenheit – auch nach Beendigung des Vertrages. Diese Verpflichtung bezieht sich auf sämtliche Informationen, die den Vertragsparteien im Rahmen der Partnerschaft bekannt werden.
9. Änderungen und Anpassungen
- Fairvital ist berechtigt, die Prozentsätze der Beratungskostenerstattung durch einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Quartals zu ändern. Einer Begründung bedarf es hierfür nicht. Eine Anpassung kann insbesondere erforderlich werden, wenn sich Werbekosten deutlich erhöhen. Der Partner erkennt an, dass Werbung auch ihm zugutekommt und er sich gegebenenfalls in Form eines Werbekostenzuschusses durch eine Verringerung des Beratungskostenprozentsatzes beteiligt.
- Der Partner ist berechtigt, im Fall einer solchen Änderung den Vertrag außerordentlich fristgerecht zu kündigen. Während der Kündigungsfrist gelten die vor der Änderung maßgeblichen Prozentsätze der Beratungskostenerstattung fort.
10. Abschließende Regelungen
- Schadensersatzansprüche gegen Fairvital sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Gesetzlich zwingende Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
- Der Partnervertrag beginnt mit der Zusendung der Partnernummer an den Partner.
- Der Partnervertrag endet ohne Kündigung mit dem Tod des Partners. Der Anspruch auf Auszahlung der bis dahin angefallenen Beratungskostenerstattung geht auf den Rechtsnachfolger über.
- Fairvital stellt Nahrungsergänzungsmittel her und vertreibt diese. Sie sind rechtlich als Lebensmittel anzusehen. Es handelt sich weder um Medikamente noch um Heil- oder Hilfsmittel oder Medizinprodukte. Daher sind die §§ 299a ff. StGB nach Auffassung von Fairvital nicht einschlägig. Fairvital übernimmt hierfür jedoch weder Garantie noch Haftung, insbesondere nicht für etwaige Gesetzesänderungen oder Änderungen von Verordnungen oder Richtlinien, die zu einer anderen Beurteilung führen könnten.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
- An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Entsprechendes gilt für den Fall, dass der Vertrag lückenhaft ist.
- Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.